Notgroschen aufbauen: Wie hoch die Reserve sein sollte und wo man sie aufbewahrt
Drei bis sechs Monatsgehälter – diese Faustregel für den Notgroschen steht in fast jedem Ratgeber. Bei genauerem Hinsehen gehen die Empfehlungen allerdings weit auseinander: Die Sparkassen nennen zwei bis drei Monatseinkommen als Richtwert, andere Anbieter raten Selbstständigen zu bis zu zwölf Monaten. Beides kann stimmen, denn eine pauschale Zahl beantwortet die eigentliche Frage nicht: Wie viel Geld müssten Sie in Ihrer Lage tatsächlich aus eigener Tasche überbrücken?
Wir halten deshalb wenig davon, den Notgroschen am Gehalt festzumachen. Maßgeblich sind die Ausgaben, die auch in einer Notlage weiterlaufen, und die Lücke, die Arbeitslosengeld oder Krankengeld offenlassen. Für die meisten Angestellten kommt dabei weniger heraus, als die gängige Faustregel nahelegt, für Familien mit nur einem Einkommen und für Selbstständige dagegen mehr. Aufbewahren sollten Sie die Reserve auf einem eigenen Tagesgeldkonto, ergänzt um einen kleinen Bargeldbestand zu Hause.
Wofür der Notgroschen da ist – und wofür nicht
Ein Notgroschen soll zwei Arten von Notfällen abfedern. Die erste ist die unerwartete Rechnung: Die Waschmaschine gibt auf, das Auto braucht eine neue Kupplung, die Nebenkostenabrechnung fällt deutlich höher aus als gedacht. Die zweite ist der Ausfall von Einkommen, etwa nach einer Kündigung oder bei längerer Krankheit. Beide Fälle verlangen schnell verfügbares Geld, unterscheiden sich aber in der Größenordnung: Eine Reparatur kostet einmalig einige hundert bis wenige tausend Euro, ein Einkommensausfall kann sich über Monate ziehen.
Was der Notgroschen nicht leisten soll, ist die Finanzierung absehbarer Ausgaben. Die Jahresprämie der Kfz-Versicherung, die nächste Steuernachzahlung, die Zahnspange des Kindes oder das Auto, das in drei Jahren ersetzt werden muss, sind keine Notfälle, sondern Termine. Wer sie aus dem Notgroschen bezahlt, steht beim echten Notfall mit leerer Reserve da. Für solche Posten lohnen sich eigene Sparziele, zum Beispiel getrennte Unterkonten, auf die Sie jeden Monat einen festen Betrag überweisen.
Warum der Aufwand? Weil die Alternative teuer ist. Ohne Reserve landet eine unerwartete Rechnung meist im Dispo, und dafür verlangten die Banken im Mai 2026 nach Erhebung der Stiftung Warentest im Schnitt 10,99 Prozent Zinsen pro Jahr, die teuerste sogar 15,39 Prozent. Überziehen Sie Ihr Konto vier Monate lang um 2.000 Euro, zahlen Sie beim Durchschnittszins gut 70 Euro – für Geld, das auf einem Tagesgeldkonto in derselben Zeit Zinsen gebracht hätte.
Wie hoch sollte der Notgroschen sein?
Warum die Faustregeln so weit auseinanderliegen
Die Spannen in den gängigen Empfehlungen haben einen einfachen Grund: Sie messen Verschiedenes. Mal ist vom Monatseinkommen die Rede, mal vom Nettogehalt, mal von den Monatsausgaben – und je nachdem, ob jemand an die kaputte Waschmaschine oder an ein Jahr Arbeitslosigkeit denkt, landet er bei zwei oder bei zwölf Monaten.
Am Nettogehalt würden wir den Notgroschen nicht ausrichten. Das Gehalt enthält Posten, die in einer Notlage sofort wegfallen: die Sparrate, den ETF-Sparplan, den Urlaub, einen guten Teil der Freizeitausgaben. Wer 3.000 Euro netto verdient und davon 600 Euro spart, braucht im Ernstfall keine 3.000 Euro im Monat. Die bessere Bezugsgröße sind die notwendigen Monatsausgaben. Damit erledigt sich auch die häufig gestellte Frage, ob der Notgroschen nach Brutto oder Netto zu bemessen ist: nach keinem von beiden, sondern nach dem, was Sie tatsächlich ausgeben müssen.
Die Höhe ergibt sich dann in drei Schritten.
Schritt 1: Die notwendigen Monatsausgaben ermitteln
Zu den notwendigen Ausgaben gehört alles, was weiterläuft, auch wenn Sie den Gürtel enger schnallen: die Warmmiete oder die Rate für das Eigenheim, Strom, Internet und Telefon, Versicherungen, Lebensmittel und Drogerieartikel, die Kosten für das Auto oder die Monatskarte, Kinderbetreuung, Unterhalt und laufende Kreditraten. Beträge, die jährlich oder vierteljährlich anfallen, rechnen Sie auf den Monat um. Nicht dazu gehören Sparraten, Urlaub und alles, was Sie notfalls von heute auf morgen streichen könnten.
Am verlässlichsten ermitteln Sie diese Summe aus den Kontoauszügen der vergangenen zwölf Monate. Eine Schätzung aus dem Kopf fällt meist zu niedrig aus, weil seltene Posten wie die Hausratversicherung oder der Rundfunkbeitrag leicht untergehen.
Schritt 2: Klären, welche Lücke die Reserve überbrücken muss
Dieser Schritt entscheidet über die Zahl der Monate. Für Angestellte ist der wichtigste Punkt, dass ein Jobverlust das Einkommen nicht auf null setzt.
Wer in den 30 Monaten vor der Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt war, erhält Arbeitslosengeld: 60 Prozent des sogenannten Leistungsentgelts, mit Kind 67 Prozent. Das Leistungsentgelt ist ein pauschaliertes Netto. Die Arbeitsagentur nimmt dafür das Bruttogehalt der vergangenen zwölf Monate und zieht rechnerisch die Lohnsteuer, gegebenenfalls den Solidaritätszuschlag und pauschal 20 Prozent für die Sozialversicherung ab. Unter 50 Jahren wird das Arbeitslosengeld je nach Versicherungszeit sechs bis zwölf Monate lang gezahlt, ab 58 Jahren bis zu 24 Monate. Überwiesen wird es monatlich rückwirkend zum Monatsende, also in einem ähnlichen Rhythmus wie zuvor das Gehalt.
Bei einem Jobverlust muss Ihr Notgroschen deshalb nur die Differenz zwischen Arbeitslosengeld und notwendigen Ausgaben decken. Anders sieht es aus, wenn Sie selbst kündigen oder einen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Können Sie dafür keinen wichtigen Grund nachweisen, verhängt die Arbeitsagentur eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen (§ 159 SGB III), in der kein Arbeitslosengeld fließt. Bei einer zwölfwöchigen Sperrzeit verkürzt sich zudem die gesamte Anspruchsdauer um mindestens ein Viertel (§ 148 SGB III). Wer mit dem Gedanken spielt, einen belastenden Job ohne neuen Vertrag zu verlassen, sollte also mindestens drei volle Monatsausgaben auf dem Konto haben.
Bei Krankheit zahlt der Arbeitgeber in der Regel sechs Wochen lang das volle Gehalt weiter. Danach übernimmt die Krankenkasse mit dem Krankengeld: 70 Prozent des regelmäßigen Bruttoverdiensts, höchstens aber 90 Prozent des letzten Nettos. Auch hier entsteht eine Lücke, sie ist aber kleiner als beim Jobverlust.
Für Selbstständige fällt diese Absicherung weitgehend weg. Arbeitslosengeld gibt es nur, wenn Sie sich rechtzeitig freiwillig in der Arbeitslosenversicherung versichert haben. Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse erhalten hauptberuflich Selbstständige nur, wenn sie es per Wahlerklärung ausdrücklich in ihre Mitgliedschaft einbezogen haben (§ 44 SGB V). Fehlen diese Bausteine, muss der Notgroschen in einer Auftragsflaute oder einer längeren Krankheitsphase die Ausgaben vollständig tragen.
Schritt 3: Einzelrisiken hinzurechnen
Zum Schluss geht es um die großen Einzelrechnungen, die bei Ihnen realistisch sind. Wer zur Miete wohnt und kein Auto besitzt, kommt hier mit wenig aus. Mit einem älteren Auto sollten Sie dagegen eine größere Reparatur einplanen, als Eigentümer einen Heizungsausfall oder einen Wasserschaden, bevor die Versicherung zahlt, mit Haustier eine Tierarztrechnung. Hinzu kommen Selbstbeteiligungen, etwa in der Kaskoversicherung. Als Maßstab genügt die größte Einzelrechnung, die Sie in den nächsten Jahren für wahrscheinlich halten; der Notgroschen muss nicht für zwei Großschäden gleichzeitig reichen. Planbare Instandhaltung wie ein neues Dach gehört dagegen in eine eigene Rücklage.
Drei Rechenbeispiele
Wie das zusammenspielt, zeigen drei vereinfachte Beispiele. Die Beträge sind angenommen. Ihr tatsächliches Arbeitslosengeld berechnet die Arbeitsagentur individuell; eine unverbindliche Schätzung liefert ihr Selbstberechnungsprogramm.
Beispiel 1: Angestellte, alleinstehend. Eine 34-jährige Angestellte mit unbefristetem Vertrag verdient 2.500 Euro netto. Ihre notwendigen Ausgaben liegen bei 1.800 Euro im Monat, darin enthalten Warmmiete, Versicherungen, Lebensmittel und die laufenden Kosten für ein zehn Jahre altes Auto. Verliert sie ihren Job, bekäme sie in unserem Beispiel rund 1.500 Euro Arbeitslosengeld. Die monatliche Lücke beträgt damit 300 Euro, über die volle Bezugsdauer von zwölf Monaten 3.600 Euro. Für eine größere Autoreparatur plant sie 1.500 Euro ein. Zusammen ergibt das 5.100 Euro, knapp drei Monatsausgaben.
Drei Monatsausgaben, also 5.400 Euro, decken in diesem Fall beides ab: ein Jahr Arbeitslosigkeit mit Arbeitslosengeld und eine zwölfwöchige Sperrzeit nach eigener Kündigung, für die sie knapp 5.000 Euro bräuchte. Sechs Monatsausgaben wären für sie deutlich mehr Sicherheit als nötig.
Beispiel 2: Familie mit einem Einkommen. Ein Paar mit zwei Kindern lebt vom Gehalt eines Partners, 3.400 Euro netto; der andere Partner betreut die Kinder. Die notwendigen Ausgaben des Haushalts betragen 3.100 Euro im Monat. Wegen der Kinder läge das Arbeitslosengeld bei 67 Prozent des Leistungsentgelts, in unserem Beispiel bei rund 2.250 Euro. Die Lücke ist mit 850 Euro im Monat fast dreimal so groß wie im ersten Beispiel, über zwölf Monate sind es 10.200 Euro. Für das Auto und Unvorhergesehenes rund um die Kinder setzen wir 2.500 Euro an. Ergebnis: 12.700 Euro oder gut vier Monatsausgaben.
Beispiel 3: Freiberufler. Ein selbstständiger Grafikdesigner hat notwendige private Ausgaben von 2.400 Euro im Monat, einschließlich Kranken- und Pflegeversicherung. Er ist nicht freiwillig arbeitslosenversichert und hat keine Wahlerklärung für Krankengeld abgegeben. Bleiben Aufträge aus oder fällt er länger krank aus, muss die Reserve alles tragen. Wir würden hier mit sechs Monatsausgaben planen, also 14.400 Euro, und auf neun Monate gehen, wenn das Geschäft an wenigen Großkunden hängt. Getrennt davon braucht er eine Rücklage für seine Steuerzahlungen. Die sind absehbar und gehören nicht in den Notgroschen.
Richtwerte nach Lebenssituation
Aus diesen Überlegungen leiten wir die folgenden Richtwerte ab. Sie ersetzen nicht die eigene Rechnung, zeigen aber, in welcher Größenordnung Sie landen sollten.
| Lebenssituation | Unser Richtwert | Warum |
|---|---|---|
| Angestellt, unbefristet, ohne Kinder | 3 Monatsausgaben | Das Arbeitslosengeld trägt den größten Teil einer Lücke |
| Paar mit zwei Einkommen | 2 bis 3 Monatsausgaben des Haushalts | Fällt ein Einkommen weg, läuft das andere weiter |
| Familie mit einem Hauptverdiener, Alleinerziehende | 4 bis 6 Monatsausgaben | Hohe Fixkosten hängen an einer Einkommensquelle |
| Probezeit, Befristung, unsicherer Arbeitgeber | bis zu 6 Monatsausgaben | Höheres Jobrisiko, bei kurzer Versicherungszeit kürzerer Anspruch |
| Selbstständige und Freiberufler | 6 bis 12 Monatsausgaben, Steuerrücklage getrennt | Kein Arbeitslosengeld, Krankengeld nur mit Wahlerklärung |
| Beamte auf Lebenszeit | 1 bis 2 Monatsausgaben plus Einzelrisiken | Die Bezüge laufen auch bei längerer Krankheit weiter |
| Rentner | 2 bis 3 Monatsausgaben plus Einzelrisiken | Stabiles Einkommen, aber Reparaturen und Zuzahlungen |
Bei Paaren mit gemeinsamer Kasse rechnen Sie mit den Ausgaben des Haushalts und prüfen, was passiert, wenn das höhere Einkommen wegfällt. Führen beide getrennte Finanzen, sollte jeder einen eigenen Puffer für seinen Anteil an den gemeinsamen Fixkosten haben – sonst hängt die Miete im Ernstfall am Konto des anderen.
Wo legt man den Notgroschen am besten an?
An den Aufbewahrungsort stellen wir vier Anforderungen: Das Geld muss innerhalb weniger Tage auf dem Girokonto sein, es darf nicht im Wert schwanken, es soll vom Alltagsgeld getrennt liegen, und es muss auch dann sicher sein, wenn die Bank in Schwierigkeiten gerät. Die Rendite kommt erst danach. Ein Notgroschen ist eine Versicherung, keine Geldanlage; der Zins ist ein willkommener Nebeneffekt.
Tagesgeldkonto: die naheliegende Lösung
Ein Tagesgeldkonto erfüllt alle vier Anforderungen. Sie können jederzeit über das Guthaben verfügen, ausgezahlt wird auf Ihr Referenzkonto, je nach Bank am selben oder am nächsten Bankarbeitstag. Das Guthaben schwankt nicht, und weil das Konto eine eigene IBAN hat und nicht für den Alltag gedacht ist, bleibt die Reserve aus dem Blickfeld. Bei Banken in der EU ist das Geld über die gesetzliche Einlagensicherung bis 100.000 Euro pro Person und Bank geschützt; Guthaben auf mehreren Konten derselben Bank werden dabei zusammengerechnet (Entschädigungseinrichtung deutscher Banken). Für einen Notgroschen ist diese Grenze praktisch nie ein Thema.
Wichtiger ist ein Detail, das kaum ein Ratgeber erwähnt: Im Entschädigungsfall zahlt die Einlagensicherung grundsätzlich innerhalb von sieben Arbeitstagen, nachdem die Bankenaufsicht den Entschädigungsfall festgestellt hat. Das ist schnell, aber nicht sofort. Ein kleines Polster auf dem Girokonto bei einer anderen Bank überbrückt diese Tage.
Zwei Einschränkungen sollten Sie kennen. Der Zins ist variabel, die Bank kann ihn jederzeit senken. Und viele besonders hohe Zinsen gelten nur für Neukunden und nur für einige Monate. Wer den Notgroschen dauerhaft parkt, sollte deshalb vor allem auf den Zins achten, der nach dem Aktionszeitraum gilt. Einen regelmäßigen Wechsel zum jeweils besseren Angebot halten wir auch beim Notgroschen für vertretbar, solange die Reserve dabei nie tagelang unterwegs ist: Überweisen Sie erst, wenn das neue Konto eröffnet und das Referenzkonto hinterlegt ist. Prüfen Sie außerdem vor der Eröffnung, wie Auszahlungen ablaufen und wie lange sie dauern.
Girokonto und Unterkonto
Auf dem Girokonto ist der Notgroschen zwar sofort verfügbar, aber zu leicht erreichbar. Was dort liegt, wird über die Monate unbemerkt Teil des Alltagsbudgets. Einen Puffer für Schwankungen bei den laufenden Ausgaben sollten Sie dort trotzdem halten, etwa eine halbe bis eine ganze Monatsausgabe, damit Lastschriften nicht in den Dispo rutschen. Zum Notgroschen zählt dieser Puffer nicht.
Viele Banken bieten inzwischen Unterkonten an, die sich in der App getrennt führen lassen. Solange Sie die ersten paar hundert Euro zusammensparen, ist das eine brauchbare Lösung. Auf Dauer ziehen wir ein eigenes Tagesgeldkonto vor: Die Trennung ist verbindlicher, und Unterkonten sind häufig gar nicht oder nur gering verzinst.
Bargeld zu Hause: ja, aber wenig
Ein kleiner Teil der Reserve sollte als Bargeld griffbereit sein, denn bei einem längeren Stromausfall funktionieren weder Kartenzahlung noch Geldautomaten zuverlässig. Die Verbraucherzentrale rät deshalb, Bargeld in kleiner Stückelung zu Hause bereitzuhalten, nennt aber keinen Betrag. Wir halten einige hundert Euro für angemessen – genug für Lebensmittel, Apotheke und Tankstelle über ein paar Tage.
Mehr sollte es nicht sein. Eine gesetzliche Obergrenze für Bargeld in der eigenen Wohnung gibt es zwar nicht, die praktische Grenze setzt aber die Versicherung: Die Hausratversicherung ersetzt gestohlenes Bargeld nur bis zu einer Entschädigungsgrenze, die je nach Vertrag oft bei rund 2.000 Euro liegt (R+V-Infocenter). Wie hoch sie in Ihrem Fall ist, steht in den Versicherungsbedingungen. Zinsen bringt Bargeld ohnehin keine. Ein Notgroschen von mehreren tausend Euro gehört deshalb nicht in die Schublade.
Sparbuch, Festgeld und Geldmarkt-ETF: nur Nebenrollen
Das Sparbuch wirkt auf den ersten Blick wie ein Tagesgeldkonto mit Tradition, hat aber einen Haken. Spareinlagen haben eine Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten; ohne Kündigung können Sie höchstens 2.000 Euro je Sparkonto und Kalendermonat abheben (§ 21 RechKredV). Für eine Autoreparatur über 3.500 Euro reicht das im ersten Monat nicht, und wer vorzeitig mehr abhebt, muss in der Regel mit Vorschusszinsen rechnen. Für einen Notgroschen ist das zu starr.
Festgeld scheidet für den Kern des Notgroschens aus, weil das Geld bis zum Ende der Laufzeit gebunden ist und sich in aller Regel nicht vorzeitig kündigen lässt. Interessant wird es erst bei großen Reserven. Wer als Selbstständiger zwölf Monatsausgaben vorhält, braucht im Ernstfall kaum alles in der ersten Woche. Dann kann es sinnvoll sein, die ersten drei bis vier Monatsausgaben auf dem Tagesgeldkonto zu lassen und den Rest auf mehrere kurze Festgeldanlagen zu verteilen, die nacheinander fällig werden. Jede Fälligkeit füllt bei Bedarf das Tagesgeldkonto wieder auf. Das lohnt sich allerdings nur, wenn der Festgeldzins spürbar über dem Tagesgeldzins liegt.
Geldmarkt-ETFs werden gern als Alternative zum Tagesgeld genannt. Sie legen in sehr kurz laufende Anleihen und Geldmarktinstrumente an, ihr Kurs schwankt deshalb wenig – aber nicht gar nicht. Für Fondsanteile gilt keine Einlagensicherung; sie bleiben allerdings Ihr Eigentum, wenn die depotführende Bank ausfällt (Entschädigungseinrichtung deutscher Banken). Im Notfall müssen Sie die Anteile erst verkaufen. Bis das Geld auf dem Verrechnungskonto ist, vergehen derzeit zwei Handelstage, ab dem 11. Oktober 2027 einer (Europäische Kommission); danach folgt noch die Überweisung aufs Girokonto. Für Anleger, die ohnehin ein Depot führen, kann ein Geldmarkt-ETF den hinteren Teil einer großen Reserve aufnehmen. Für den Kern des Notgroschens halten wir ihn für die schlechtere Wahl.
Aktien-ETFs und Einzelaktien haben im Notgroschen nichts verloren. Persönliche Notlagen fallen oft mit Wirtschaftskrisen zusammen, also mit Phasen, in denen die Kurse fallen und Arbeitsplätze wegfallen. Wer dann verkaufen muss, realisiert Verluste im ungünstigsten Moment.
Die Aufbewahrungsorte im Überblick
| Aufbewahrungsort | Verfügbarkeit | Wertschwankung | Schutz | Unser Urteil |
|---|---|---|---|---|
| Tagesgeldkonto | je nach Bank am selben oder nächsten Bankarbeitstag auf dem Referenzkonto | keine | gesetzliche Einlagensicherung bis 100.000 € | erste Wahl |
| Unterkonto des Girokontos | sofort | keine | gesetzliche Einlagensicherung | als Startpuffer brauchbar |
| Bargeld zu Hause | sofort, auch bei Stromausfall | keine | Hausrat nur bis zur Entschädigungsgrenze | nur einige hundert Euro |
| Sparbuch | ohne Kündigung höchstens 2.000 € pro Monat | keine | gesetzliche Einlagensicherung | zu unflexibel |
| Festgeld | erst zum Ende der Laufzeit | keine | gesetzliche Einlagensicherung | nur für den hinteren Teil großer Reserven |
| Geldmarkt-ETF | Verkauf, Abwicklung, dann Überweisung | gering | keine Einlagensicherung, Anteile bleiben Eigentum | Ergänzung, nicht Kern |
| Aktien-ETF | wie Geldmarkt-ETF | hoch | keine Einlagensicherung, Anteile bleiben Eigentum | ungeeignet |
Den Notgroschen Schritt für Schritt aufbauen
Wer bei null anfängt, sollte sich von der Zielsumme nicht entmutigen lassen. Bewährt hat sich eine feste Reihenfolge:
- Startpuffer anlegen. Etwa 1.000 Euro reichen, um eine typische Reparatur ohne Dispo zu bezahlen.
- Teure Schulden tilgen. Ein Dispo zu rund elf Prozent kostet mehr, als ein Tagesgeldkonto bringt. Solange er läuft, ist jede Sondertilgung die beste Verzinsung, die Sie bekommen können.
- Den vollen Notgroschen ansparen. Ziel ist die Summe, die Sie mit den drei Schritten oben ermittelt haben.
- Erst dann investieren. Geld, das Sie danach übrig haben und langfristig nicht brauchen, kann in Wertpapiere oder Festgeld fließen.
Am zuverlässigsten wächst die Reserve per Dauerauftrag, der am Tag nach dem Gehaltseingang ausgeführt wird. Was gar nicht erst auf dem Girokonto liegen bleibt, wird auch nicht ausgegeben. Mit 250 Euro im Monat erreicht die Angestellte aus dem ersten Beispiel ihr Ziel von 5.400 Euro nach knapp zwei Jahren, Zinsen nicht eingerechnet. Legt sie zusätzlich 1.000 Euro aus ihrem Weihnachtsgeld dazu, ist sie nach rund anderthalb Jahren am Ziel. Steuererstattungen und andere Sonderzahlungen eignen sich genauso. Zielbetrag, Lücke und Aufbauzeit für Ihre eigenen Zahlen rechnet der Notgroschen-Rechner aus.
Die Zinsen auf den Notgroschen sind Kapitalerträge. Bis zum Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro im Jahr, bei zusammen veranlagten Paaren 2.000 Euro, bleiben sie steuerfrei (§ 20 Abs. 9 EStG); damit die Bank keine Abgeltungsteuer einbehält, braucht sie einen Freistellungsauftrag. Ein Notgroschen von 10.000 Euro bringt bei einem Beispielzins von 2,5 Prozent 250 Euro im Jahr und bleibt damit weit unter dieser Grenze.
Haben Sie den Notgroschen angreifen müssen, hat das Auffüllen Vorrang vor neuen Sparzielen. Einen laufenden ETF-Sparplan müssen Sie dafür nicht stoppen; oft reicht es, die Rate für einige Monate zu senken und die Differenz auf das Tagesgeldkonto umzuleiten.
Einmal im Jahr lohnt ein kurzer Abgleich, ob Reserve und notwendige Ausgaben noch zusammenpassen. Nach einem Umzug, der Geburt eines Kindes, einem Jobwechsel oder dem Schritt in die Selbstständigkeit sollten Sie die Rechnung ohnehin neu aufmachen.
Wann ist der Notgroschen zu groß?
Ein zu kleiner Notgroschen ist ein offensichtliches Problem. Ein zu großer gilt dagegen selten als Problem, kostet aber ebenfalls Geld. Jeder Euro auf dem Tagesgeldkonto, der über die sinnvolle Reserve hinausgeht, fehlt bei Anlagen mit höherer erwarteter Rendite. Liegt die Inflation über dem Tagesgeldzins, verliert er zudem real an Kaufkraft.
Ein Beispiel: Auf dem Tagesgeldkonto liegen 30.000 Euro, sinnvoll wären 12.000 Euro. Die übrigen 18.000 Euro bringen bei einem Beispielzins von 2,5 Prozent 450 Euro im Jahr. Würden sie langfristig angelegt und erzielten dort im Schnitt 5 Prozent – eine Annahme, keine Garantie –, wären es 900 Euro. Über zehn Jahre wächst der Unterschied mit Zinseszins auf rund 6.300 Euro.
Wer sich mit einer größeren Reserve schlicht besser fühlt, darf das. Mehr als sechs Monatsausgaben halten wir bei Angestellten aber nur dann für gerechtfertigt, wenn ein konkreter Grund dafür spricht, etwa ein wackelnder Arbeitgeber oder eine geplante berufliche Auszeit. Geld, das Sie in ein bis fünf Jahren für ein bestimmtes Ziel brauchen, ist im Festgeld meist besser aufgehoben als im Notgroschen, langfristiges Vermögen in einem breit gestreuten Depot.
Unser Fazit
Der Notgroschen muss weder kompliziert noch übermäßig groß sein. Für Angestellte mit sicherem Arbeitsplatz halten wir drei Monatsausgaben für ausreichend, weil das Arbeitslosengeld einen großen Teil einer Einkommenslücke trägt. Familien mit nur einem Einkommen sollten vier bis sechs Monatsausgaben vorhalten, Selbstständige sechs bis zwölf und ihre Steuerrücklage getrennt davon führen. Die verbreitete Faustregel von drei bis sechs Nettogehältern ist für viele zu grob: Sie misst am falschen Maßstab und übergeht, was Arbeitslosen- und Krankengeld leisten.
Aufbewahren sollten Sie die Reserve auf einem eigenen Tagesgeldkonto bei einer Bank mit gesetzlicher Einlagensicherung, ergänzt um einige hundert Euro Bargeld für den Stromausfall. Aktien gehören nicht hinein, Festgeld und Geldmarkt-ETFs allenfalls in den hinteren Teil sehr großer Reserven.
Für den Anfang genügen drei Dinge: Ermitteln Sie aus Ihren Kontoauszügen die notwendigen Monatsausgaben, eröffnen Sie ein separates Tagesgeldkonto, und richten Sie einen Dauerauftrag zum Gehaltseingang ein. Welche Banken derzeit welche Zinsen zahlen und was nach einem Aktionszeitraum gilt, zeigt unser Tagesgeldvergleich.