Festgeld richtig anlegen: Laufzeit, Zinszahlung, Kündigung und Verlängerung

Festgeld ist eine Geldanlage mit fester Laufzeit und einem Zinssatz, den die Bank für genau diese Laufzeit garantiert. Bis zum Ende kommen Sie in aller Regel nicht an das Geld, dafür wissen Sie vom ersten Tag an, was am Ende herauskommt. So weit ist das Produkt schnell erklärt, und die meisten Sparer stecken ihre Energie deshalb in die Suche nach dem höchsten Zinssatz.

Das ist nicht verkehrt, aber es ist der einfachste Teil. Geld verlieren Festgeldsparer selten, weil sie einen Zehntelprozentpunkt zu wenig bekommen haben. Sie verlieren es, weil die Laufzeit nicht zum eigenen Plan passt, weil die Bank die Zinsen erst am Ende auszahlt und der Steuerfreibetrag dann nicht mehr reicht, weil sie unerwartet einen Teil des Geldes brauchen und die Bank nur den ganzen Vertrag auflösen kann – oder weil sich das Festgeld nach Ablauf stillschweigend zu einem deutlich schlechteren Zins verlängert. Fast alles davon legen Sie beim Abschluss fest, oft mit einem einzigen Häkchen, das kaum jemand bewusst setzt.

Was Festgeld ist – und was nicht

Die BaFin beschreibt Festgeld als Geldanlage mit fester Laufzeit und garantiertem Zinssatz, deren Laufzeit von einem Monat bis zu mehreren Jahren reicht. Bankfachlich gehört Festgeld zu den Termineinlagen: Sie überlassen der Bank einen festen Betrag bis zu einem festen Datum, die Bank zahlt dafür einen festen Zins. Deshalb begegnet Ihnen in Vertragsunterlagen gelegentlich auch der Begriff Termingeld. Er ist der Oberbegriff, Festgeld die mit Abstand häufigste Form.

Die zweite Form ist das Kündigungsgeld. Es hat kein festes Enddatum, sondern eine Kündigungsfrist, nach deren Ablauf Sie über das Geld verfügen können. Laut Stiftung Warentest liegt diese Frist meist zwischen 30 und 90 Tagen, die Zinsen liegen in der Regel unter denen von Festgeld. Für Sparer, die sich auf kein Enddatum festlegen wollen, mit einer Wartezeit von einigen Wochen aber leben können, ist das eine brauchbare Zwischenlösung.

Zwei Eigenschaften des Festgelds werden beim Abschluss gern übersehen. Ein laufendes Festgeld lässt sich weder aufstocken noch teilweise auszahlen; den Betrag legen Sie zu Beginn fest, und er bleibt bis zum Ende unverändert. Die ING etwa schreibt das in ihren Antworten zum Festgeld ausdrücklich so. Wer später mehr anlegen will, eröffnet ein zweites Festgeld. Wer vorher einen Teil braucht, hat ein Problem, das sich nur vor dem Abschluss lösen lässt.

Bei der Sicherheit gelten dieselben Regeln wie beim Tagesgeld: Einlagen sind in Deutschland und den übrigen EU-Ländern bis 100.000 Euro pro Kunde und Bank gesetzlich geschützt. Was das bei größeren Beträgen und mehreren Konten bedeutet, erklären wir ausführlich in unserem Ratgeber zur Einlagensicherung.

Die Laufzeit: vom Termin her denken, nicht vom Zins

Viele Banken bieten standardisierte Laufzeiten von einem Monat bis zu zehn Jahren an, und nach Beobachtung der Stiftung Warentest steigen die Zinsen in der Regel mit der Laufzeit. Ob der Aufschlag die längere Bindung rechtfertigt, ist eine andere Frage. Die wichtigste Regel ist zugleich die unspektakulärste: Das Festgeld muss fällig sein, bevor Sie das Geld brauchen.

Wer im Frühjahr 2028 eine Wohnung kaufen und dafür sein Erspartes als Eigenkapital einsetzen will, legt das Geld heute nicht für drei Jahre fest, so verlockend der Dreijahreszins auch aussieht. Planen Sie außerdem einen Puffer ein. Notartermine, Handwerkerrechnungen und der Beginn eines Studiums halten sich selten an den Tag, den man im Kopf hatte, und ein Festgeld, das zwei Wochen zu spät fällig wird, hilft Ihnen am Stichtag genauso wenig wie eines, das noch drei Jahre läuft.

Schwieriger wird es, wenn es keinen Termin gibt. Dann wählen viele Sparer die Laufzeit nach ihrer Erwartung an die Zinsentwicklung: lang, wenn sie fallende Zinsen befürchten, kurz, wenn sie auf steigende hoffen. Beides ist eine Wette, und ihr Einsatz lässt sich beziffern.

Ein Beispiel mit angenommenen Zinssätzen: Sie haben 20.000 Euro und können zwischen einem Jahr zu 2,6 Prozent und drei Jahren zu 3,0 Prozent wählen. Das dreijährige Festgeld bringt mit Zinseszins 1.854,54 Euro. Entscheiden Sie sich für ein Jahr, haben Sie nach zwölf Monaten 20.520 Euro und müssen sie für die restlichen zwei Jahre neu anlegen. Gleichziehen werden Sie nur, wenn Sie dann mindestens 3,20 Prozent pro Jahr bekommen – mehr also, als die Bank Ihnen heute für drei Jahre zahlt. Leicht steigende Zinsen reichen dafür nicht. Sinken die Zinsen dagegen, verliert die kurze Laufzeit gleich zweimal: im ersten Jahr durch den geringeren Zins, danach durch den niedrigeren Anschlusszins.

Wir halten Zinsprognosen als Grundlage für die Laufzeitwahl für ungeeignet, weil sich die Entwicklung über mehrere Jahre nicht verlässlich vorhersagen lässt und der mögliche Vorteil meist kleiner ist, als es sich anfühlt. Wer keinen festen Termin hat, sollte sich stattdessen fragen, wie lange er mit Sicherheit auf das Geld verzichten kann, und diese Spanne eher zu knapp als zu großzügig bemessen. Eine zu kurze Laufzeit kostet ein paar Zehntelprozentpunkte, eine zu lange im ungünstigsten Fall den Zugang zum eigenen Geld. Wer sich überhaupt nicht festlegen will, verteilt den Betrag auf mehrere Festgelder, die nacheinander fällig werden. Dieses Prinzip der Festgeldleiter nimmt der Laufzeitentscheidung einen großen Teil ihres Gewichts.

Ein Festgeld oder mehrere?

Weil sich ein Festgeld nicht teilweise auflösen lässt, trifft jede vorzeitige Auszahlung den gesamten Vertrag. Das ist der stärkste Grund, größere Beträge auf mehrere Festgelder zu verteilen – auch bei derselben Bank und mit derselben Laufzeit.

Angenommen, Sie legen 30.000 Euro für zwei Jahre zu 3,0 Prozent an und brauchen nach zehn Monaten unerwartet 5.000 Euro. Lässt sich die Bank überhaupt auf eine vorzeitige Auszahlung ein, löst sie den ganzen Vertrag auf. Streicht sie dabei die aufgelaufenen Zinsen, sind 750 Euro weg, und die übrigen 25.000 Euro müssen Sie anschließend neu anlegen, womöglich zu schlechteren Konditionen. Hätten Sie stattdessen drei Festgelder über je 10.000 Euro abgeschlossen, wäre nur eines davon betroffen: Der Zinsverlust läge bei 250 Euro, die beiden anderen Verträge liefen unverändert weiter.

Wie fein Sie stückeln können, hängt von der Mindestanlage ab, und die unterscheidet sich stark von Bank zu Bank. Bei der ING liegt sie bei 5.000 Euro pro Festgeldkonto. Für 30.000 Euro sind das immerhin bis zu sechs Verträge. Wir halten eine Aufteilung ab einem fünfstelligen Betrag für sinnvoll, sofern Sie nicht vollkommen sicher sind, dass Sie das Geld bis zum Ende nicht anrühren. Einen Notgroschen auf dem Tagesgeldkonto ersetzt das nicht. Es begrenzt aber den Schaden, wenn das Leben anders verläuft als geplant.

Wie die Zinsen fließen

Bei Laufzeiten bis zu einem Jahr ist die Sache einfach: Die Bank zahlt die Zinsen in aller Regel am Ende der Laufzeit, zusammen mit dem angelegten Betrag. Bei mehrjährigen Festgeldern gibt es dagegen mehrere Modelle, und sie unterscheiden sich stärker, als der gleich hohe Zinssatz vermuten lässt. Entscheidend sind zwei Fragen: Werden die Zinsen innerhalb der Anlage mitverzinst? Und in welchem Jahr fließen sie Ihnen steuerlich zu?

Die folgende Tabelle zeigt die vier gängigen Varianten an einem Beispiel mit angenommenen Werten: 20.000 Euro, vier Jahre Laufzeit, 3,0 Prozent Zins, keine weiteren Kapitalerträge.

Art der Zinszahlung Zinsen insgesamt steuerlich zugeflossen Abgeltungsteuer und Soli
jährlich aufs Referenzkonto ausgezahlt 2.400,00 € 600 € pro Jahr 0,00 €
jährlich gutgeschrieben und mitverzinst 2.510,18 € 600 € bis 655,64 € pro Jahr 0,00 €
am Ende ausgezahlt, mit Zinseszins 2.510,18 € alles im vierten Jahr 398,31 €
am Ende ausgezahlt, ohne Zinseszins 2.400,00 € alles im vierten Jahr 369,25 €

Rechenannahmen: Sparer-Pauschbetrag 1.000 Euro für Alleinstehende, 25 Prozent Abgeltungsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag, ohne Kirchensteuer. Bei der jährlichen Auszahlung kommen die Zinsen hinzu, die Sie mit dem ausgezahlten Geld anderswo erzielen.

Der steuerliche Unterschied folgt einer einfachen Regel: Zinsen sind in dem Jahr steuerpflichtig, in dem sie Ihnen zufließen (§ 11 EStG). Steuerfrei bleiben Kapitalerträge bis zum Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro im Jahr, bei zusammen veranlagten Ehe- und Lebenspartnern 2.000 Euro (§ 20 Abs. 9 EStG); darüber fallen 25 Prozent Abgeltungsteuer an, dazu Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer (§ 32d EStG). Bei jährlicher Zahlung oder Gutschrift bleiben die Zinsen in unserem Beispiel jedes Jahr unter dem Pauschbetrag. Bei der endfälligen Variante fließen dagegen im vierten Jahr auf einen Schlag 2.510,18 Euro zu, von denen 1.510,18 Euro steuerpflichtig sind. Damit Ihre Bank im Rahmen des Pauschbetrags gar nicht erst Steuern abzieht, braucht sie einen Freistellungsauftrag.

Für die meisten Sparer ist die jährliche Gutschrift mit Mitverzinsung die beste Variante. Sie bringt den Zinseszins und verteilt die Steuerpflicht gleichmäßig über die Jahre. Die endfällige Variante mit Zinseszins bringt vor Steuern genauso viel, ballt die Steuer aber in einem einzigen Jahr. Unproblematisch ist sie nur, wenn Ihre gesamten Kapitalerträge im Fälligkeitsjahr unter dem Pauschbetrag bleiben – oder wenn Sie ohnehin jedes Jahr darüber liegen, denn dann spielt der Zeitpunkt kaum eine Rolle. Von Angeboten, die über mehrere Jahre nur auf den ursprünglichen Betrag Zinsen berechnen und alles am Ende auszahlen, raten wir ab: Die Rendite pro Jahr liegt hier unter dem beworbenen Zins, in unserem Beispiel bei 2,87 statt 3,0 Prozent. Die Stiftung Warentest stuft solche Angebote als unseriös ein und nimmt sie nicht in ihren Vergleich auf.

Eine Sonderform ist das Festgeld mit monatlicher Zinszahlung. Es richtet sich an Anleger, die von ihren Zinsen leben oder eine Rente aufbessern wollen. Aus 60.000 Euro werden bei 3,0 Prozent 150 Euro im Monat, die regelmäßig auf dem Girokonto ankommen. Der Preis dafür ist, dass die Zinsen die Anlage sofort verlassen und innerhalb des Festgelds nicht mitverzinst werden. Wer das Geld nicht laufend ausgibt, fährt mit der jährlichen Gutschrift besser. Prüfen Sie außerdem, ob die Bank für die monatliche Auszahlung denselben Zinssatz zahlt wie für die jährliche; ein niedrigerer Satz wäre ein schlechter Tausch für reine Bequemlichkeit.

Was Sie beim Abschluss festlegen sollten

Der Abschluss selbst ist bei den meisten Banken schnell erledigt: Konto eröffnen, Identität bestätigen, Anlagebetrag überweisen. Wer bei der Bank bereits ein Konto hat, kann den Betrag oft direkt umbuchen lassen. Wichtiger als der Ablauf sind einige Punkte, die sich später nicht mehr oder nur mit Aufwand ändern lassen.

  1. Referenzkonto. Auf dieses Konto überweist die Bank Zinsen und Rückzahlung. Es sollte ein Konto sein, das Sie dauerhaft behalten.
  2. Weisung für das Laufzeitende. Entscheiden Sie gleich jetzt, ob das Geld am Ende ausgezahlt oder verlängert werden soll, und hinterlegen Sie das bei der Bank, sofern sie es anbietet.
  3. Echtes Festgeld oder Spareinlage mit Festzins. Manche Produkte klingen wie Festgeld, sind aber Spareinlagen mit einer eigenen Kündigungsfrist zum Laufzeitende. Das steht in den Bedingungen und entscheidet darüber, wann Sie handeln müssen.
  4. Nachrang. Taucht im Kleingedruckten das Wort „Nachrang“ oder „nachrangig“ auf, greift keine Einlagensicherung. Betroffen sind vor allem Sparbriefe.
  5. Freistellungsauftrag. Verteilen Sie Ihren Pauschbetrag so auf Ihre Banken, dass die Zinsen bis zur Grenze ohne Steuerabzug ankommen.
  6. Widerrufsbelehrung. Merken Sie sich die Frist. Sie ist der einzige Weg, ohne Verlust aus dem Vertrag herauszukommen, falls Sie sich kurz nach dem Abschluss verplant haben.

Vorzeitig kündigen: Was geht und was es kostet

Die kurze Antwort lautet: in der Regel nicht. Ein Festgeld ist ein befristeter Vertrag, eine ordentliche Kündigung während der Laufzeit ist nicht vorgesehen. Ford Money hält in seinem Merkblatt zum Tages- und Festgeldkonto fest, was sinngemäß bei vielen Banken gilt: Eine vorzeitige Verfügung ist nicht möglich, eine ordentliche Kündigung während der Laufzeit ausgeschlossen, gesetzliche Kündigungsrechte bleiben aber unberührt.

Das wichtigste dieser gesetzlichen Rechte ist die Kündigung aus wichtigem Grund nach § 314 BGB. Danach kann jede Seite ein Dauerschuldverhältnis ohne Frist kündigen, wenn ihr die Fortsetzung bis zum vereinbarten Ende unter Abwägung aller Umstände nicht zuzumuten ist. Die Hürde ist hoch, und sie liegt mit Absicht dort. Dass Sie das Geld für einen Hauskauf, ein neues Auto oder eine teure Reparatur brauchen, genügt nicht, denn genau dieses Risiko haben Sie mit dem Festgeld übernommen. Auch bessere Zinsen bei einer anderen Bank sind kein wichtiger Grund.

Manche Ratgeber nennen lange Listen von Fällen, in denen eine Kündigung regelmäßig möglich sein soll, etwa das Abrutschen in das Bürgergeld. Wir sind da zurückhaltend. Ob ein Gericht einen Grund anerkennt, hängt immer vom Einzelfall ab, und ein Rechtsstreit um ein Festgeld lohnt sich selten. Verlässlicher ist der Blick in die Bedingungen der Banken. Die ING etwa zahlt ein Festgeld nach eigenen Angaben ausnahmsweise vollständig aus, wenn der Kontoinhaber gestorben ist, bei einer Scheidung oder in einer persönlichen Notsituation wie einer Privatinsolvenz – jeweils gegen Nachweis. In allen anderen Fällen bleibt nur die Kulanz der Bank.

Kostenlos ist die vorzeitige Auflösung auch dann nicht, wenn die Bank zustimmt. Die BaFin weist darauf hin, dass eine solche Ausnahme zu Zinsverlusten oder einer Vorfälligkeitsentschädigung führen kann. In der Praxis streicht die Bank meist die bis dahin aufgelaufenen Zinsen ganz oder teilweise. Bei Festzins-Spareinlagen heißt der Abschlag Vorschusszinsen, ein Begriff aus dem Sparbuchgeschäft: Die Bank berechnet sie, wenn Sie über Geld verfügen, bevor die vereinbarte Frist abgelaufen ist. Die Deutsche Bank behält sich in ihren Bedingungen für das FestzinsSparen vor, bei einer ausnahmsweise erlaubten vorzeitigen Rückzahlung Vorschusszinsen bis zum Ende des vereinbarten Festzinszeitraums zu berechnen.

Bevor Sie Ihre Bank um eine Ausnahme bitten, lohnen zwei andere Wege einen Gedanken. Haben Sie das Festgeld erst vor wenigen Tagen online oder telefonisch abgeschlossen, können Sie den Vertrag in der Regel innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen; Ford Money nennt diese Frist im bereits erwähnten Merkblatt, die genauen Bedingungen stehen in der Widerrufsbelehrung Ihrer Bank. Liegt der Abschluss länger zurück, kommt eine Beleihung infrage: Manche Banken akzeptieren ein Festgeld oder einen Sparbrief als Sicherheit für einen Kredit, die BaFin nennt diese Möglichkeit ausdrücklich beim Sparbrief. Rechnen Sie dann nach. Kosten die Kreditzinsen bis zur Fälligkeit weniger als die Zinsen, die Sie bei einer Auflösung verlieren würden, ist die Beleihung das kleinere Übel.

Unser Rat ist unbequem, aber ehrlich: Legen Sie nur Geld fest an, bei dem eine vorzeitige Auszahlung nicht zur Debatte steht. Eine Kulanzlösung ist ein Entgegenkommen der Bank, kein Anspruch, auf den Sie Ihre Planung stützen sollten.

Am Laufzeitende: Auszahlung oder Verlängerung

Was bei Fälligkeit geschieht, regelt der Vertrag, und an dieser Stelle unterscheiden sich die Banken erheblich. Im Kern gibt es drei Modelle.

Automatische Auszahlung. Die Bank überweist Anlagebetrag und Zinsen am Ende der Laufzeit auf das Referenzkonto. Beim Sparbrief ist das die übliche Regel: Das Geld kommt zurück, ohne dass Sie kündigen müssen. Handeln müssen Sie nur, wenn Sie wieder anlegen wollen.

Automatische Verlängerung. Ohne Gegenweisung legt die Bank das Geld für dieselbe Laufzeit erneut an, und zwar zu dem Zinssatz, der dann gilt. Bei der ING betrifft das ausdrücklich das Kapital und die verdienten Zinsen; die Bank meldet sich 14 Tage vor dem Ende der Laufzeit über das Online-Postfach. Wer diese Nachricht übersieht, hat sein Geld erneut gebunden, unter Umständen für weitere zwölf oder 18 Monate.

Festzins-Spareinlage mit Kündigungsfrist. Hier müssen Sie früh und aktiv kündigen. Beim FestzinsSparen der Deutschen Bank kommen Sie zum Ende des Festzinszeitraums nur an Ihr Guthaben, wenn Sie mindestens drei Monate vorher gekündigt haben. Sonst verzinst die Bank die Einlage für einen weiteren Zeitraum zum dann geltenden Satz, und eine Auszahlung ohne fristgerechte Kündigung kann Vorschusszinsen kosten. Das erklärt, warum beim Festgeld oft von einer Kündigungsfrist die Rede ist: Für echtes Festgeld gibt es keine, für Festzins-Spareinlagen schon.

Die BaFin warnt, dass automatische Verlängerungen oft zu einem niedrigeren Zinssatz erfolgen. Der Grund ist naheliegend: Um Geld, das schon da ist, muss eine Bank nicht werben. Wie viel das ausmachen kann, zeigt ein Beispiel mit angenommenen Zinssätzen. Ihr Festgeld über 25.000 Euro läuft nach zwölf Monaten aus und verlängert sich automatisch zu 1,5 Prozent. Bei einer anderen Bank hätten Sie für dieselbe Laufzeit 2,8 Prozent bekommen. Das Versäumnis kostet Sie im folgenden Jahr 325 Euro, denn statt 700 Euro gibt es nur 375 Euro Zinsen. Hinzu kommt, dass Ihr Geld zwölf weitere Monate gebunden ist, ob Sie das wollten oder nicht.

Geben Sie die Weisung für das Laufzeitende deshalb gleich beim Abschluss. Bei vielen Banken lässt sich die Auszahlung schon während der Laufzeit beauftragen; bei der ING genügt dafür die Funktion „Auszahlen“ im Online-Banking, die die automatische Verlängerung abschaltet. Geht das nicht, tragen Sie sich den Termin mit ausreichendem Vorlauf in den Kalender, bei Festzins-Spareinlagen mindestens drei Monate vor Fälligkeit. Eine Verlängerung kann durchaus die richtige Wahl sein, wenn das Anschlussangebot der Bank mit dem Markt mithält. Sie sollte dann aber eine Entscheidung sein und kein Versehen.

Festgeld oder Sparbrief?

Sparbrief und Festgeld liegen so nah beieinander, dass die Frage nach dem Unterschied oft mehr Verwirrung stiftet als nötig. Beides sind Einmalanlagen mit fester Laufzeit und festem Zins, bei beiden kommen Sie während der Laufzeit nicht an Ihr Geld, und beide sind – solange keine Nachrangabrede vereinbart ist – durch die Einlagensicherung geschützt.

Die Unterschiede stecken in den Bedingungen. Ein Sparbrief endet in der Regel von selbst: Am Ende der Laufzeit überweist die Bank das Geld, ohne dass Sie kündigen müssen, das Risiko einer ungewollten Verlängerung entfällt also. Nach Einschätzung der BaFin eignen sich Sparbriefe vor allem für mittelfristige Anlagen, und sie kommen in drei Varianten vor. Beim Sparbrief mit jährlicher Zinszahlung werden die Zinsen jedes Jahr ausgezahlt oder gutgeschrieben und mitverzinst, wie beim mehrjährigen Festgeld. Beim aufgezinsten Sparbrief zahlen Sie den Anlagebetrag ein und erhalten am Ende Kapital, Zinsen und Zinseszinsen zurück. Beim abgezinsten Sparbrief zahlen Sie zu Beginn weniger ein und bekommen am Ende einen runden Nennbetrag; die Differenz ist Ihr Ertrag. Bei den beiden letzten Varianten sind die Zinsen am Ende in einer Summe steuerpflichtig, mit denselben Folgen für den Pauschbetrag wie beim endfälligen Festgeld. Die Stiftung Warentest hält sie deshalb nicht für jeden geeignet.

Besondere Aufmerksamkeit verdienen Sparbriefe mit Nachrangabrede. Sie bringen oft etwas höhere Zinsen, fallen aber nach Angaben der BaFin weder unter die gesetzliche noch unter die freiwillige Einlagensicherung. Im Insolvenzfall werden die Anleger erst bedient, nachdem alle anderen Gläubiger ihr Geld erhalten haben, sofern dann noch etwas übrig ist. Bei einer Anlage, die man gerade wegen ihrer Sicherheit wählt, halten wir dieses Risiko für ein paar Zehntelprozentpunkte mehr Zins für unangemessen.

Ob ein Produkt Festgeld, Sparbrief, Sparkassenbrief oder Festzinssparen heißt, ist für Ihre Entscheidung deshalb zweitrangig. Vergleichen Sie Laufzeit, Zinssatz, Art der Zinszahlung, die Regel für das Laufzeitende und die Einlagensicherung. Wer sich ungern um Fälligkeiten kümmert und ohnehin mehrere Jahre anlegen will, ist mit einem Sparbrief ohne Nachrang und mit jährlicher Zinsgutschrift gut bedient. Wer kürzere Laufzeiten sucht oder flexibel bleiben möchte, wird eher beim Festgeld fündig.

Häufige Fragen

Kann ich ein laufendes Festgeld aufstocken?

Nein, der Betrag steht für die gesamte Laufzeit fest. Wenn Sie zusätzliches Geld anlegen möchten, eröffnen Sie ein weiteres Festgeld; bei der ING sind beispielsweise bis zu fünf Festgeldkonten pro Kunde möglich. Erst wenn das bestehende Festgeld fällig ist, können Sie den Betrag für eine Anschlussanlage erhöhen oder verringern.

Was passiert mit dem Festgeld im Todesfall?

Die Erben treten in den Vertrag ein (§ 1922 BGB), die Laufzeit endet also nicht automatisch. Ob die Bank vorzeitig auszahlt, regeln ihre Bedingungen. Die ING nennt den Tod des Kontoinhabers ausdrücklich als einen der Fälle, in denen sie das Festgeld gegen Nachweis vollständig auszahlt. Erben sollten deshalb zuerst bei der Bank nachfragen, bevor sie sich auf eine Kündigung aus wichtigem Grund berufen.

Ist Festgeld bei einer ausländischen Bank genauso sicher?

Innerhalb der EU gilt dieselbe gesetzliche Mindestsicherung von 100.000 Euro pro Kunde und Bank. Im Ernstfall entschädigt allerdings das Sicherungssystem des Landes, in dem die Bank ihren Sitz hat, und wie belastbar es ist, hängt auch von der Wirtschaftskraft dieses Landes ab. Die Stiftung Warentest nimmt deshalb nur Banken aus Ländern mit Spitzenbewertungen der großen Ratingagenturen in ihren Vergleich auf. Bei Anlagen außerhalb der EU sollten Sie das Insolvenzrisiko nach dem Rat der BaFin besonders genau prüfen.

Unser Fazit

Festgeld ist eine gute Anlage für Geld, das Sie für einen absehbaren Zeitraum sicher nicht brauchen, und eine schlechte für alles andere. Der Zinssatz bekommt bei der Auswahl die meiste Aufmerksamkeit, dabei machen Sparer gerade dort am wenigsten falsch. Die teuren Fehler liegen woanders: in einer Laufzeit, die über den eigenen Termin hinausreicht, in einem einzigen großen Vertrag, der sich nur als Ganzes auflösen lässt, in Zinsen, die erst am Ende als steuerpflichtige Summe fließen, und in einer Verlängerung, die niemand bewusst gewollt hat.

Wenn Sie ein Festgeld abschließen, wählen Sie die Laufzeit nach dem Termin, an dem Sie das Geld brauchen, und nicht nach einer Zinsprognose. Teilen Sie größere Beträge auf mehrere Verträge auf. Achten Sie bei mehrjährigen Anlagen auf eine jährliche Zinsgutschrift, und meiden Sie Angebote mit Nachrangabrede. Vor allem aber legen Sie gleich beim Abschluss fest, was am Ende der Laufzeit mit Ihrem Geld geschehen soll.

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